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PL-Einsatz von Bügelstöpseln |
Auch dieser Typ von Gehörschutzstöpseln ist nicht oder nur bedingt geeignet für Personen, die empfindliche oder vorgeschädigte Gehörgänge haben. Dabei bieten Bügelstöpsel mit kugelförmigen Stöpseln einen höheren Komfort als eine tiefer in den Gehörgang hinein reichende Ausführung. Insbesondere bei dauerndem Einsatz führt
der durch den Bügel entstehende zusätzliche Druck auf den Gehörgang oder den
Gehörgangseingang zu einer Belastung für den Benutzer.
Besteht eine Allergie gegenüber den Inhaltsstoffen der verwendeten
Gehörschutzstöpsel, müssen stattdessen Kapselgehörschützer mit Baumwollauflage
auf den Dichtungskissen verwendet werden.
Durch Anstoßen des Bügels können unangenehm laute Schalldruckspitzen
entstehen, die bei häufiger Wiederholung merklich zur Gesamtlärmbelastung
beitragen können. Deshalb sollten Bügelstöpsel an solchen Arbeitsplätzen, z.B. unter
einem Schweißerschutzschirm, nicht getragen werden. Außerdem können durch
Berührung von Kleidung oder Arbeitsausrüstung Reibgeräusche entstehen, die vom
Benutzer als sehr lästig empfunden werden. Bei der Benutzung können Probleme mit
anderen am Kopf getragenen persönlichen Schutzausrüstungen, wie z.B. Helmen
oder Masken, entstehen.
Verschmutze Arbeitskleidung kann dazu führen, dass auch die Gehörschutzstöpsel z.B. beim Tragen um den Hals verunreinigt werden.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
Präventionsleitlinie Einsatz von Bügelstöpseln, September 2010