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Gehörschutz

 

Präventionsleitlinien

Mit Inkrafttreten der Lärm− und Vibrations−Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wurde der "Maximal zulässige Expositionswert" (MZE) von 85 dB(A) unter Berücksichtigung von Gehörschutz eingeführt. Dieser muss individuell eingehalten werden. Damit wird es erforderlich, die Auswahl von Gehörschutz mit besonderer Sorgfalt durchzuführen. Auch bei der Benutzung muss sichergestellt werden, dass der Gehörschutz ordnungsgemäß verwendet wird, um die notwendige Schalldämmung zu erreichen.

Neben der DGUV Regel 112−194 "Benutzung von Gehörschutz" (bisher BGR/GUV−R 194), die den Stand der Technik festschreibt, und verschiedenen BG−Informationen bietet der FA PSA mit dem System der Präventionsleitlinien teilweise noch weiter gehende Informationen. Kernstück ist eine allgemeine Leitlinie, die die Themen behandelt, die für alle Einsatzfelder gelten. Wer weitere Informationen sucht oder zu einzelnen Sachverhalten weiter in die Tiefe gehen will, findet diese in speziellen Präventionsleitlinien, die aber auch für sich allein angewendet werden können. Dort wird das jeweilige Thema ausführlicher und detaillierter dargestellt. Beispiele für diese Leitlinien sind die einzelnen Typen von Gehörschutz oder die Auswahlmethoden, aber auch Spezialthemen, wie Gehörschutz für besondere Personengruppen (z.B. Personen mit Hörminderung) oder für spezielle Situationen (z. B. Warnsignalhören), die noch in Vorbereitung sind.

Das System der Präventionsleitlinien wird kontinuierlich erweitert, wobei auch Informationsmodule bereitgestellt werden. Diese Informationsmodule sollen Hintergrundinformationen, z. B. zu medizinischen Fragen der Gehörschutzbenutzung, liefern.

Die Präventionsleitlinien und Informationsmodule werden über das Internet auf der Seite des FA PSA bei der DGUV zur Verfügung gestellt. Die Zugriffsmöglichkeit über das Internet vermeidet Wartezeiten, die mit der Bestellung von Schriften verbunden sind. Das Sachgebiet Gehörschutz kann einfacher und zeitnah eine Aktualisierung der Teile vornehmen und auf diesem Wege immer aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutz-Otoplastiken", September 2010