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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

 

Unterweisung













    Wo finde ich Hinweise zu Unterweisungen zum Gehörschutz?

 

Hinweise zur Unterweisung finden sich im Abschnitt 3.3.3 sowie im Anhang 6 der DGUV Regel 112−194.




    Welche Inhalte sollen in einer Unterweisung zum Gehörschutz vermittelt werden?

 

Die Unterweisung sollte folgende Themen beinhalten:

Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung

Einfluss der Tragedauer auf die Schutzwirkung

Anpassen und Einstellen von Gehörschützern

Hörbarkeit von Sprache oder von Warn− und Alarmsignalen

Ausgabe und Verfügbarkeit von Gehörschützern

Betriebsanweisung zur Benutzung von Gehörschutz

Informationsbroschüre des Herstellers

Informationen zur Instandhaltung und Pflege






    Wann und wie oft soll eine Unterweisung zum Gehörschutz durchgeführt werden?

 

Die Unterweisung hat vor der ersten Benutzung und danach wiederholt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zu erfolgen. Die Durchführung ist zu dokumentieren.




    Was versteht man unter qualifizierter Unterweisung?

 

Wird die Unterweisung mindestens viermal jährlich mit praktischen Übungen durchgeführt und dies dokumentiert, spricht man von einer qualifizierten Benutzung (siehe Anhang 6 der DGUV Regel 112−194). In diesen Fällen kann auf die Praxisabschläge der Schalldämmung verzichtet werden.




Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016