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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Hinweise zur Unterweisung finden sich im Abschnitt 3.3.3 sowie im Anhang 6 der DGUV Regel 112−194.
Die Unterweisung sollte folgende Themen beinhalten:
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Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung |
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Einfluss der Tragedauer auf die Schutzwirkung |
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Anpassen und Einstellen von Gehörschützern |
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Hörbarkeit von Sprache oder von Warn− und Alarmsignalen |
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Ausgabe und Verfügbarkeit von Gehörschützern |
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Betriebsanweisung zur Benutzung von Gehörschutz |
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Informationsbroschüre des Herstellers |
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Informationen zur Instandhaltung und Pflege |
Die Unterweisung hat vor der ersten Benutzung und danach wiederholt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zu erfolgen. Die Durchführung ist zu dokumentieren.
Wird die Unterweisung mindestens viermal jährlich mit praktischen Übungen durchgeführt und dies dokumentiert, spricht man von einer qualifizierten Benutzung (siehe Anhang 6 der DGUV Regel 112−194). In diesen Fällen kann auf die Praxisabschläge der Schalldämmung verzichtet werden.
Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016