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PSA - Mobil |
DGUV SG Gehörschutz FAQ |
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Nein, es ist kein Fall einer Körperschädigung durch die Inhaltstoffe von Gehörschutz bekannt. Die darin enthaltenen Mengen und die geringe Berührungsfläche zum Kopf verhindern eine stärkere Gefahrstoffaufnahme. Es gibt auf schädliche Inhaltstoffe geprüfte Gehörschützer. Die Unfallversicherungsträger haben Grenzwerte ermittelt, bei deren Einhaltung ein sicherer Umgang unumstritten ist. Dies wird durch das DGUV Test−Zeichen bezüglich des Gefahrstoffgehaltes in Gehörschützern dokumentiert.
Gehörschützer, die die vom FB PSA geforderten zulässigen Höchstkonzentrationen einhalten, erhalten ein DGUV Test−Zeichen für ihren geringen Schadstoffgehalt. Informationen zum DGUV Test−Zeichen findet man in verschiedenen Publikationen (z.B. Gefahrstoffe − Rheinhaltung der Luft 66 (2006) Nr. 4, Seiten 135−141).
Nein. Das Prüfzeichen ist freiwillig und dokumentiert den Stand der Technik. Es dürfen alle mit "CE" gekennzeichnete Gehörschützer verwendet werden. Legt der Benutzer aber besonderen Wert auf schadstoffarme Produkte, kann er Gehörschützer mit dem DGUV Test−Zeichen verwenden.
Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016