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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

 

Gesetzliche Grundlage





































    Wo finde ich die maximal zulässigen Expositionswerte (MZE) am Ohr des Gehörschutz−Benutzers?

 

Die Festlegung findet sich im § 8 der LärmVibrationsArbSchV. Für den Tages−Lärmexpositionspegel beträgt der MZE LEX,8h = 85 dB(A) und für den Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB(C).




    Ab welchem Schallpegel muss Gehörschutz getragen werden?

 

Gehörschutz ist ab einem Tages−Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) zu benutzen. Für Personen mit bestehender Hörminderung gilt nach TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.6 (3): Gehörschutz ist konsequent ab einem Tages Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu benutzen.




    Muss ich den Gehörschutz wirklich benutzen?

 

Ist ein Bereich als Lärmbereich gekennzeichnet, ist in jedem Fall Gehörschutz zu benutzen. Außerdem ist ab einem Tages−Lärmexpositionspegel von LEX,8h = 85 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von LpC,peak = 137 dB der bereitgestellte Gehörschutz vom Mitarbeiter zu benutzen, was vom Unternehmer kontrolliert werden muss.

Überschreitet der Tages−Lärmexpositionspegel den Wert von LEX,8h = 80 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel den Wert von LpC,peak = 135 dB, muss Gehörschutz vom Unternehmer bereitgestellt und sollte vom Mitarbeiter benutzt werden. Personen mit bestehender Hörminderung müssen den Gehörschutz bereits ab LEX,8h = 80 dB(A) benutzen.




    Was ist der Tages−Lärmexpositionspegel?

 

Der Tages−Lärmexpositionspegel LEX,8h ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse.




    Was ist der ortsbezogene Lärmexpositionspegel?

 

Der ortsbezogene Lärmexpositionspegel beschreibt die Lärmeinwirkung auf einen Ort (Arbeitsplatz).




    Was ist der personenbezogene Lärmexpositionspegel?

 

Der personenbezogene Lärmexpositionspegel beschreibt die Lärmeinwirkung auf einen Beschäftigten, der sich während der Arbeitsschicht z. B. auch in verschiedenen Bereichen aufhalten kann. Er wird entsprechend LärmVibrationsArbSchV grundsätzlich als Tages−Lärmexpositionspegel (bezogen auf 8 h) ermittelt.




    Entsprechen Gehörschützer trotz verminderter Schalldämmung in der Praxis den festgelegten Anforderungen der europäischen Richtlinie 89⁄686⁄EWG (Herstellerrichtlinie)?

 

Die Baumusterprüfung nach Richtlinie 89⁄686⁄EWG ermittelt unter Idealbedingungen die maximal mögliche Schalldämmung eines Produkts. Der reduzierten Praxisschalldämmung wird durch den Praxisabschlag KS je nach Gehörschutztyp Rechnung getragen. Dabei handelt es sich um ein Benutzungsproblem, das in den Geltungsbereich der PSA−Benutzerrichtlinie 89⁄656⁄EWG fällt. Praxisabschläge müssen für alle Arten von Gehörschützern berücksichtigt werden.




    Was versteht man unter Praxisabschlägen für Gehörschutz?

 

In der Praxis werden die im Labor ermittelten und auf der Verpackung angegebenen Schalldämmwerte meist nicht erreicht. Es sind folgende Praxisabschläge anzuwenden:

Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel KS = 9 dB

Fertig geformte Gehörschutzstöpsel KS = 5 dB

Bügelstöpsel KS = 5 dB

Kapselgehörschutz KS = 5 dB

Gehörschutz−Otoplastiken * KS = 3 dB

Bei Extremsituationen mit Verwendung von Kombinationen aus Stöpseln und Kapseln ist je nach Stöpselart ein Wert von KS = 9 dB bzw. 5 dB anzunehmen.

*Funktionskontrolle bei der Auslieferung und danach regelmäßig im Abstand von maximal zwei Jahren.




    Gibt es eine Betriebsanweisung für Gehörschützer?

 

Ja, entsprechend der DGUV Regel 112−194 „Benutzung von Gehörschutz”, Abschnitt 3.3.1 sollte der Unternehmer eine Betriebsanweisung für den Einsatz von Gehörschutz erstellen. Ein Muster einer Betriebsanweisung zum Gehörschutz findet sich im Anhang 4 dieser DGUV Regel.




    Wer muss einen Gehörschutz tragen?

 

Jede Person, die sich in einem Lärmbereich (gekennzeichnet durch das Gebotsschild: „Gehörschutz benutzen”) aufhält, bzw. der Lärmexposition die die oberen Auslösewerte erreicht oder überschreitet. Personen mit Hörminderung haben ab einem Tages−Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) den Gehörschutz zu benutzen.




    Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

 

Der Arbeitgeber hat Gehörschutz bei einem Tages−Lärmexpositionspegel größer 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel größer LpC,peak = 135 dB bereitzustellen und die Benutzung ab Erreichen der oberen Auslösewerte (Tages−Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A) oder Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB) zu überwachen. Außerdem ist der bereitgestellte Gehörschutz ab Erreichen der oberen Auslösewerte vom Mitarbeiter zu benutzen, was vom Unternehmer kontrolliert werden muss.




    Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?

 

Der Arbeitnehmer hat den bereitgestellten Gehörschutz zu benutzen, sobald einer der oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten wird. Dies ist vom Unternehmer zu kontrollieren.




Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016