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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Entsprechend den TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.6 ist der Gehörschutz bereits ab einem Tages−Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu tragen.
Gehörschutz mit Kennzeichen X aus der Positivliste der DGUV Regel 112−194 (Anhang 3).
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Schalldämmung nur so hoch, wie unbedingt nötig (L' EX,8h = 85 dB) |
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Gehörschutz mit eingebauter Unterhaltungseinrichtung (z.B. Radio); nur an Arbeitsplätzen geeignet, an denen sich daraus keine Gefährdungen ergeben (z.B. Überhören von Warnsignalen) |
In der TRLV Lärm, Teil 3 wird von besonders gefährdeten Gruppen im Sinne von Personen mit Hörminderung und von Personen mit Hörschaden (Innenohrhörschaden mit Hörminderung von 40 dB bei 3 kHz) gesprochen. Eine Benutzung von Gehörschutz ab 80 dB(A) ist für Personen mit Hörschaden auf jeden Fall erforderlich.
Ja, siehe Abschnitt 18, Hörgeräte zum Einsatz in Lärmbereichen.
Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016