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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

 

Gehörschutz für Personen mit Hörminderung
















    Gibt es für Personen mit Hörminderung spezielle Pflichten bei der Gehörschutzbenutzung?

 

Entsprechend den TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.6 ist der Gehörschutz bereits ab einem Tages−Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu tragen.




    Welchen Gehörschutz soll ich verwenden, wenn ich einen Hörschaden bzw. eine Hörminderung habe?

 

Gehörschutz mit Kennzeichen X aus der Positivliste der DGUV Regel 112−194 (Anhang 3).




    Welcher Gehörschutz ist bei Tinnitus geeignet?

 

Schalldämmung nur so hoch, wie unbedingt nötig (L' EX,8h = 85 dB)

Gehörschutz mit eingebauter Unterhaltungseinrichtung (z.B. Radio); nur an Arbeitsplätzen geeignet, an denen sich daraus keine Gefährdungen ergeben (z.B. Überhören von Warnsignalen)






    Was versteht man unter "Personen mit Hörminderung"?

 

In der TRLV Lärm, Teil 3 wird von besonders gefährdeten Gruppen im Sinne von Personen mit Hörminderung und von Personen mit Hörschaden (Innenohrhörschaden mit Hörminderung von 40 dB bei 3 kHz) gesprochen. Eine Benutzung von Gehörschutz ab 80 dB(A) ist für Personen mit Hörschaden auf jeden Fall erforderlich.




    Gibt es Hörgeräte, die für den Einsatz in Lärmbereichen geeignet sind?

 

Ja, siehe Abschnitt 18, Hörgeräte zum Einsatz in Lärmbereichen.




Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016