DGUV 

PSA - Mobil

DGUV Info 212-823

Gehörschutz

 

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:

11.

Der Tages−Lärmexpositionspegel (LEX,8h) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse.

12.

Der Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels während einer Arbeitsschicht.

13.

Maximal zulässige Expositionswerte sind Schalldruckpegel, die unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes am Ohr des Benutzers nicht überschritten werden dürfen.

14.

Lärmbereiche sind zu kennzeichnende Bereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h = 85 dB(A), LpC,peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann.

15.

Gehörschützer sind vom Arbeitgeber bereitzustellende persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, so dass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.

16.

Der Restschallpegel (LEX,8h bzw. Lpc,peak) ist der Schalldruckpegel unter dem Gehörschutz am Ohr des Benutzers.

Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014