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PL-Einsatz von Bügelstöpseln |
Bei der Verwendung von Gehörschutzstöpseln kann es zur Verringerung der Schutzwirkung des Gehörschutzes insbesondere durch folgende Benutzungsfehler kommen, die aber durch Training und sorgfältige Auswahl vermieden werden können:
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ungenügend tiefes Einsetzen der Gehörschutzstöpsel in den Gehörgang, |
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dem Gehörgang nicht angemessene Größe der Stöpsel, |
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zu geringe Andrückkraft, die einen zuverlässigen Sitz verhindert, |
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zu hohe Andrückkraft, die als unangenehm empfunden wird, |
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Verrutschen der Gehörschutzstöpsel während der Benutzung, z.B. durch schnelle Kopfbewegungen, |
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Einsatz an Arbeitsplätzen, an denen es zu häufigem Anstoßen des Bügels kommt, z.B. an Teilen der persönlichen Schutzausrüstung oder Bekleidung.. |
Nähere Informationen zu speziellen Unterweisungen mit Übungen finden sich in der Präventionsleitlinie „Qualifizierte Benutzung von Gehörschutz”.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
Präventionsleitlinie Einsatz von Bügelstöpseln, September 2010