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PL-Einsatz von Bügelstöpseln |
Wie alle Gehörschutzstöpsel müssen auch Bügelstöpsel die Mindestschalldämmwerte der DIN EN 352−2 erfüllen.
Tabelle 1 − Mindestschalldämmung
Frequenz in Hz |
125 |
250 |
500 |
1000 |
2000 |
4000 |
8000 |
(Mf − sf) in dB |
>5 |
8 |
10 |
12 |
12 |
12 |
12 |
Dies wird bei der Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle vor der Handelszulassung geprüft und vom Hersteller durch Konformitätserklärung und CE−Zeichen bestätigt. Verwendet man gekennzeichnete Produkte, kann man davon ausgehen, dass mindestens diese Schalldämmung erreicht wird.
Durch geeignete Auswahl von Gehörschutz muss sichergestellt werden, dass unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) nicht überschreitet.
Geeignete Auswahlmethoden werden in der Präventionsleitlinie „Gehörschutzauswahl nach der Schalldämmung” beschrieben.
Bei der Auswahl von Gehörschutz müssen zusätzlich die PSA−Benutzungsverordnung und die EN 458 bzw. die BGR 194 berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Schalldämmung nicht nur die maximal zulässigen Expositionswerte der LärmVibrationsArbSchV erfüllen muss, sondern auch ergonomische Kriterien mit berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich eine höhere Schalldämmung, allerdings soll auch eine zu hohe Schalldämmung verhindert werden, die zu Überprotektion führen kann. Die folgende Tabelle listet die verschiedenen Restpegel unter dem Gehörschutz auf.
Bei der Auswahl von Gehörschutz müssen zusätzlich die PSA−Benutzungsverordnung und die DIN EN 458 bzw. die BGR 194 berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Schalldämmung nicht nur die maximal zulässigen Expositionswerte der LärmVibrationsArbSchV einhalten muss, sondern auch andere Kriterien zu berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich eine höhere Schalldämmung. Allerdings soll gleichzeitig eine zu hohe Schalldämmung vermieden werden, die zu Überprotektion führen kann. Die folgende Tabelle listet die verschiedenen am Ohr wirksamen Restschallpegel unter dem Gehörschutz auf.
Am Ohr wirksamer Restschallpegel in dB(A) |
Am Ohr wirksamer Restspitzenschallpegel in dB(Cpeak) | |
>85 |
>137 |
nicht zulässig |
>80 |
>135 |
nicht empfehlenswert |
≤80 |
≤135 |
empfehlenswert |
<70 |
− |
(Verständigung und Isolationsgefühl prüfen) |
Bei der Auswahl ist die gegenüber den Laborwerten verringerte Schalldämmung in der Praxis zu berücksichtigen (siehe Präventionsleitlinie „Schalldämmung von Gehörschutz in der Praxis”). Außerdem ist zu beachten, dass sich die Schalldämmung für die einzelnen Tragepositionen (Kinn−, Nacken− oder Kopfbügel) um bis zu 3 dB unterscheiden kann.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
Präventionsleitlinie Einsatz von Bügelstöpseln, September 2010