DGUV 

PSA - Mobil

Informationsmodul "Funktionskontrollen bei Gehörschutz-Otoplastiken"

Gehörschutz

    3.5 DGUV Präventionsleitlinie „Einsatz von Gehörschutz−Otoplastiken”

Stand September 2010

Status: Präventionsleitlinien spiegeln den Stand der Technik wieder. Darin werden insbesondere die Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen − 8. GPSGV, die LärmVibrationsArbSchV, die TRLV Lärm, die PSA−Benutzungsverordnung, Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und die Regel Benutzung von Gehörschutz (BGR ⁄ GUV−R 194) berücksichtigt.

Link: www.dguv.de/webcode/d25049

Siehe Abschnitt 10 (in Auszügen):

„Für die wiederkehrenden Funktionskontrollen ist der Unternehmer verantwortlich, der nach §8 der LärmVibrationsArbSchV den Zustand des Gehörschutzes regelmäßig prüfen muss.”