PSA - Mobil |
PL-Einsatz von Kapselgehörschutz |
− Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für persönliche Schutzausrüstung (89 ⁄ 686 ⁄ EWG) vom 21.12.1989
− Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm− und Vibrations−Arbeitsschutzverordnung–LärmVibrationsArbSchV) vom 6. März 2007
− Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher
Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA−Benutzungsverordnung − PSA−BV).
Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit:
(Bezugsquelle: Der zuständige Unfallversicherungsträger oder Carl Heymanns Verlag KG
Luxemburger Straße 449, 50939 Köln
Im Internet: www.arbeitssicherheit.de )
− BG−Regel „Benutzung von Gehörschutz” (BGR 194)
− BG−Information „Gehörschutz−Informationen” (BGI 5024)
− BG−Information „Ärztliche Beratung zum Gehörschutz” (BGI 823)
− BG−Information „Gehörschutz−Kurzinformation für Personen mit Hörverlust” (BGI 686)
− BG−Information „Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr” (BGI 673)
− BG−Information „Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen” (BGI 504)
Normen
(Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin)
DIN EN 352 Gehörschützer: Allgemeine Anforderungen
Teil 1: Kapselgehörschützer,
Teil 3: An Industrieschutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer
Gehörschützer: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen
Teil 4: Pegelabhängig dämmende Kapselgehörschützer,
Teil 5: Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation
Teil 6: Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen
Teil 8: Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke
DIN EN 458 Gehörschützer; Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung.