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Gehörschutz für Musiker |
Bei der Auswahl nach der Schalldämmung ist insbesondere zu beachten, dass eine Überprotektion vermieden wird. Der Schallpegel am Ohr sollte zwischen L' EX,40h = 80 und 85 dB(A) liegen.
Dadurch werden negative Begleiterscheinungen wie ungenaues Hören, Okklusionseffekt oder psychische Barrieren reduziert. Das setzt voraus, dass jeder Musiker seinen persönlichen Wochen−Lärmexpositionspegel kennt und alle Expositionsphasen (Konzerte, Unterricht, Proben, außermusikalische Lärmbelastungen) berücksichtigt. Zum optimalen Schutz kann er den Expositionsrechner im IFA Gehörschützer−Auswahlprogramm nutzen.
Wird der Gehörschutz bei allen Expositionsphasen benutzt, ergibt sich der Schallpegel am Ohr aus dem Wochen−Expositionspegel minus dem M−Wert des Gehörschützers, der auf der Verpackung angegeben ist. Auf Praxisabschläge www.publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5024.pdf:(vgl. BGI / GUV-I 5024) wird verzichtet, da von einer qualifizierten Benutzung ausgegangen wird. Wird der Gehörschutz nur während einzelner Expositionsphasen genutzt, sollte der IFA−Expositionsrechner zur Ermittlung des resultierenden Wochen−Expositionspegels am Ohr des Musikers verwendet werden. Ergibt sich ein höherer Wert als L' EX,40h = 85 dB(A), muss der verwendete Gehörschutz über weitere Expositionsphasen getragen werden oder ist wegen zu geringer Schalldämmung nicht geeignet.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Musiker", September 2013