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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Wo finde ich die maximal zulässigen Expositionswerte (MZE) am Ohr des Gehörschutz−Benutzers?

Die Festlegung findet sich im § 8 der LärmVibrationsArbSchV. Für den Tages−Lärmexpositionspegel beträgt der MZE LEX,8h = 85 dB(A) und für den Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB(C).




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016