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Gehörschutz für Personen mit Hörminderung

Gehörschutz

    2. Kommunikation mit Gehörschutz

Bei Personen mit Hörminderung werden die Erkennung von Sprache und das Sprachverstehen bei Benutzung von Gehörschutz erheblich erschwert. Der Effekt wird noch verstärkt, wenn die Kommunikation in schwankendem oder impulshaltigem Lärm stattfindet.
Die Sprachverständlichkeit sinkt mit steigender Schalldämmung des Gehörschützers und mit steigender Hörminderung des Benutzers ab. Es wurde ermittelt, dass lärmexponierte Personen mit Hörminderung wegen notwendiger Kommunikation den Gehörschutz durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Arbeitsschicht nicht benutzen.
Die Kommunikation wird im Allgemeinen weniger erschwert, wenn der Gehörschutz eine flache Dämmkurve hat, d.h. er den Schall im Bereich der Sprachfrequenzen annähernd gleich stark dämmt. Alternativ können auch Gehörschützer mit elektronischen Zusatzfunktionen geeignet sein (s. Abschnitt 6). Für Hörgeräteträger besteht die Möglichkeit, durch speziell für Lärmbereiche zugelassene Hörgeräte die Kommunikationsfähigkeit zu erhalten (s. Abschnitt 10 und Präventionsleitlinie „Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen”).

Abb.: Gehörschutz mit flacher Dämmkurve und mit ungleichförmigem Frequenzgang




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Personen mit Hörminderung", Dezember 2011 (Anhang Mai 2013)