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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Es gibt drei Kriterien, die aus Sicht der Unfallversicherungsträger den Einsatz rechtfertigen:
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Wiederkehrende Kommunikation ist für die Bewältigung der Arbeitsaufgabe nötig. |
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Das Hören und Beurteilen von Maschinengeräuschen im Lärmbereich ist nötig. |
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Die Warnsignalerkennung ohne Hörgerät ist im Lärmbereich bzw. am Lärmarbeitsplatz nicht möglich. |
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016