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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Geeignete Hörgeräte begrenzen die Verstärkung so, dass der bestehende Hörschaden nicht verschlimmert wird. Diese Geräte besitzen eine Zulassung als persönliche Schutzausrüstung und als Medizinprodukt.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016