DGUV 

PSA - Mobil

PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen

Gehörschutz

    3.1 Anforderungen an das Hörgerät

Die eingesetzten Hörgeräte müssen eine ausreichende Anzahl an Frequenzkanälen besitzen, so dass die Verstärkung frequenzselektiv erfolgen kann. Die Störgeräuschunterdrückung muss das Sprachsignal ausreichend vom Störgeräusch trennen können.
Durch ein spezielles Arbeitsplatzprogramm mit Pegelbegrenzung muss sichergestellt sein, dass der maximal zulässige Expositionswert von L' EX,8h = 85 dB(A) eingehalten wird. Ein unbeabsichtigtes Umschalten muss dabei verhindert werden. Beim Einschalten des Hörgerätes sollte immer zuerst das Arbeitsplatzprogramm ausgewählt sein. Die Umschaltung in lautere Freizeitprogramme muss vom Benutzer als bewusste Handlung ausgeführt werden.




Quelle: Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011