PSA - Mobil |
PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen |
Information: Ärztliche Beratung zum Gehörschutz (BGI 823)
Information: Hinweise zur Beschäftigung von hochgradig und an Taubheit grenzend Schwerhörigen und Gehörlosen sowie ihrem Einsatz in Lärmbereichen (BGI 896)
Anhang 1: Arbeitstechnische Voraussetzungen
Hörgeräteeinsatzes im Lärmbereich belegen:
• |
Ohne Kommunikation im Lärmbereich ist der Versicherte zur Tätigkeitsaufgabe gezwungen. |
• |
Die ausgeübte Tätigkeit im Lärmbereich erfordert wiederkehrende persönliche Kommunikation, die entscheidend für die Bewältigung der Arbeitsaufgabe ist. |
• |
Das Hören von Maschinengeräuschen im Lärmbereich ist zur Ausführung der Arbeitsaufgabe erforderlich, wobei die Frequenzzusammensetzung des Geräusches erkannt oder überwacht werden muss. Der entscheidende Frequenzbereich des Maschinengeräusches muss dabei im Verstärkungsbereich des Hörgerätes liegen. |
• |
Das Hören von Warnsignalen ist ohne Hörgerät am Lärmarbeitsplatz nicht möglich. Die Warnsignalhörbarkeit mit dem Hörgerät mit Gehörschutzfunktion wird durch Erprobung nachgewiesen. |
Anhang 2: Sprachverständlichkeitstests
(in Vorbeitung)