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Gehörschutz für Personen mit Hörminderung

Gehörschutz

    4. Signalerkennung mit Gehörschutz

Auch die Signalerkennung wird bei Personen mit Hörminderung zusätzlich erschwert, wenn Gehörschutz getragen wird. Falls die Möglichkeit besteht, kann durch Veränderung des Frequenzspektrums das Signal so angepasst werden, dass besonders geschädigte Hörbereiche umgangen werden. Damit oder durch geeignete Wahl des Gehörschutzes können die Auswirkungen der Hörschwäche gemindert werden. Gerade für diesen Personenkreis ist eine Hörprobe bei Beginn der Gehörschutzbenutzung und in regelmäßigen Abständen obligatorisch durchzuführen, da hier akute Unfallgefahren, z.B. durch Überhören des Warnsignals eines Gabelstaplers, bestehen.
Dabei sind alle im Betrieb möglichen Gefahrensignale zu berücksichtigen (insbesondere Not− und Warnsignale).
Zusätzlich können optische Warnsignale verwendet werden.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Personen mit Hörminderung", Dezember 2011 (Anhang Mai 2013)