PSA - Mobil |
DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Der Arbeitgeber hat Gehörschutz bei einem Tages−Lärmexpositionspegel größer 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel größer LpC,peak = 135 dB bereitzustellen und die Benutzung ab Erreichen der oberen Auslösewerte (Tages−Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A) oder Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB) zu überwachen. Außerdem ist der bereitgestellte Gehörschutz ab Erreichen der oberen Auslösewerte vom Mitarbeiter zu benutzen, was vom Unternehmer kontrolliert werden muss.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016