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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Die Festlegung findet sich im § 8 der LärmVibrationsArbSchV. Für den Tages−Lärmexpositionspegel beträgt der MZE LEX,8h = 85 dB(A) und für den Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB(C).
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016