PSA - Mobil |
DGUV Info 212-823 |
Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:
11. |
Der Tages−Lärmexpositionspegel (LEX,8h) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse. |
12. |
Der Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels während einer Arbeitsschicht. |
13. |
Maximal zulässige Expositionswerte sind Schalldruckpegel, die unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes am Ohr des Benutzers nicht überschritten werden dürfen. |
14. |
Lärmbereiche sind zu kennzeichnende Bereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h = 85 dB(A), LpC,peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann. |
15. |
Gehörschützer sind vom Arbeitgeber bereitzustellende persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, so dass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert. |
16. |
Der Restschallpegel (LEX,8h bzw. Lpc,peak) ist der Schalldruckpegel unter dem Gehörschutz am Ohr des Benutzers. |
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−823 Ärztliche Beratung zu Gehörschutz, Juni 2014