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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Gehörschutz ist ab einem Tages−Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) zu benutzen. Für Personen mit bestehender Hörminderung gilt nach TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.6 (3): Gehörschutz ist konsequent ab einem Tages Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu benutzen.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016