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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
In der TRLV Lärm, Teil 3 wird von besonders gefährdeten Gruppen im Sinne von Personen mit Hörminderung und von Personen mit Hörschaden (Innenohrhörschaden mit Hörminderung von 40 dB bei 3 kHz) gesprochen. Eine Benutzung von Gehörschutz ab 80 dB(A) ist für Personen mit Hörschaden auf jeden Fall erforderlich.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016