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Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung

Gehörschutz

    8. Beschaffung

Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist geeigneter Gehörschutz zu beschaffen.
Hinweise auf Anbieter (Hersteller⁄Inverkehrbringer) siehe Informationsmodul „Anschriften von Herstellern und Vertreibern von Gehörschutz”.
Bei der Beschaffung kann zusätzlich auf eine Liste geprüfter Gehörschützer zurückgegriffen werden („Dem BGIA gemeldete Gehörschützer mit EG−Baumusterprüfbescheinigung” siehe BGR 194), die für jeden Gehörschutz den geeigneten Einsatzbereich angibt und Informationen zur Signalerkennbarkeit enthält.

Vor der Entscheidung für den Einsatz eines bestimmten Gehörschützers sollten im Betrieb Trageversuche mit einer kleinen Gruppe von Versicherten durchgeführt werden, um in der Praxis die individuellen Arbeitsbedingungen, z.B. Staub, Hitze, starke Körperbewegungen, Tragen anderer persönlicher Schutzausrüstungen oder Signalhören, mit zu erfassen.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009