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PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen |
Momentan erfüllen nur Geräte der Klasse 3 der Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Hörsystemen (Rahmenvereinbarung Hörgeräte−VbgHG) die unter 3.1 genannten Anforderungen bezüglich der Frequenzselektivität und Störschallunterdrückung. Der verstärkte Frequenzbereich wird soweit eingeschränkt, dass eine Kommunikation möglich ist und gleichzeitig der Pegel am Ohr ausreichend reduziert wird.
Quelle:
Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011