DGUV 

PSA - Mobil

PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen

Gehörschutz

    3.4 Sprachverständlichkeit

Moderne Hörgeräte sind in ihrer Störschallunterdrückung für Sprachkommunikation ausgelegt. Sprachsignale werden erkannt und selektiv verstärkt. Deshalb ist davon auszugehen, dass mit solchen Hörgeräten eine sprachliche Verständigung auch bei typischem Arbeitslärm möglich ist. Bei Schallpegel ab 100 dB(A) ist es allerdings auch für Normalhörende praktisch nicht möglich, sich sprachlich zu verständigen. Dies gilt auch für die Benutzer solcher Hörgeräte.
Es wird empfohlen, in der konkreten Einsatzsituation die Sprachverständlichkeit zu testen (siehe 3.7 und Anhang 2) und das Hörgerät erforderlichenfalls durch den Hörgeräteakustiker nachzujustieren zu lassen.




Quelle: Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011