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PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen |
Signale und somit auch Warnsignale werden im Gegensatz zur Sprache von der Hörgeräteelektronik nicht zwangsläufig als Nutzsignal erkannt und deshalb unter Umständen nicht verstärkt.
Durch die Einschränkung des verstärkten Frequenzbereiches kann die Erkennbarkeit von Warnsignalen weiter reduziert sein, weil Anteile des Signals unterdrückt werden. Aus diesem Grund sind Hörversuche mit den eingesetzten Signalgebern durchzuführen.
Quelle:
Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011