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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Welche Schalldämmung ist notwendig?

Die Schalldämmung sollte möglichst so gewählt werden, dass der Restschallpegel am Ohr zwischen 70 und 80 dB(A) beträgt. Für Spitzenschalldruckpegel sollte der Wert von L' pC,peak = 135 dB möglichst weit unterschritten werden.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016