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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

 

Auswahl nach der Schalldämmung
















    Wie wähle ich den Gehörschutz so aus, dass der maximal zulässige Expositionswert (MZE) eingehalten wird?

 

Die Schalldämmung des Gehörschutzes muss so hoch sein, dass der Restschallpegel am Ohr (L' EX,8h) kleiner oder gleich 85 dB(A) ist. Gleichzeitig darf der Spitzenschalldruckpegel von L' pC,peak = 137 dB nicht überschritten werden.




    Wo finde ich den Schalldämmwert von Gehörschutzstöpseln?

 

Die Kennzeichnung muss auf der kleinsten Verkaufseinheit erfolgen, d.h. nicht jeder Stöpsel ist gekennzeichnet.




    Was versteht man unter HML−Werten und dem SNR−Wert?

 

Die HML−Werte sind Schalldämmwerte für hoch−, mittel− bzw. tieffrequente Geräusche. Der SNR−Wert ist ein Einzahlkennwert, der den gesamten Frequenzbereich berücksichtigt. Er muss vom C−bewerteten Schallpegel am Arbeitsplatz abgezogen werden. Sein Zahlenwert ist meist einige dB höher als der M−Wert.




    Welche Schalldämmung ist notwendig?

 

Die Schalldämmung sollte möglichst so gewählt werden, dass der Restschallpegel am Ohr zwischen 70 und 80 dB(A) beträgt. Für Spitzenschalldruckpegel sollte der Wert von L' pC,peak = 135 dB möglichst weit unterschritten werden.




    Was sind Praxisabschläge?

 

In der Praxis werden die im Labor ermittelten und auf der Verpackung angegebenen Schalldämmwerte meist nicht erreicht Deshalb sind folgende Praxisabschläge anzuwenden:

Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel KS = 9 dB

Fertig geformte Gehörschutzstöpsel KS = 5 dB

Bügelstöpsel KS = 5 dB

Kapselgehörschutz KS = 5 dB

Gehörschutz−Otoplastiken * KS = 3 dB

Bei Extremsituationen mit Verwendung von Kombinationen aus Stöpseln und Kapseln ist je nach Stöpselart ein Wert von KS = 9 dB bzw. 5 dB anzunehmen.

*Funktionskontrolle bei der Auslieferung und danach regelmäßig im Abstand von maximal zwei Jahren.




Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016