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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Die Schalldämmung des Gehörschutzes muss so hoch sein, dass der Restschallpegel am Ohr (L' EX,8h) kleiner oder gleich 85 dB(A) ist. Gleichzeitig darf der Spitzenschalldruckpegel von L' pC,peak = 137 dB nicht überschritten werden.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016