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DGUV SG Gehörschutz FAQ

Gehörschutz

    Wie wähle ich den Gehörschutz so aus, dass der maximal zulässige Expositionswert (MZE) eingehalten wird?

Die Schalldämmung des Gehörschutzes muss so hoch sein, dass der Restschallpegel am Ohr (L' EX,8h) kleiner oder gleich 85 dB(A) ist. Gleichzeitig darf der Spitzenschalldruckpegel von L' pC,peak = 137 dB nicht überschritten werden.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016