PSA - Mobil |
DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Jeder Gehörschutz muss die Anforderungen der EN 352 Teil 1, 2 oder 3 erfüllen. Elektronische Zusatzfunktionen werden in den Teilen 4 bis 8 beschrieben.
Insbesondere muss jeder Gehörschutz bestimmte Mindestanforderungen an die Schalldämmung erfüllen. Die europäischen Prüfnormen verlangen die Angabe der Dämmwerte H, M, L und SNR auf der Verpackung und in der Benutzerinformation. Andere Dämmwerte wie NRR (USA und Kanada) oder SLC80 (Australien und Neuseeland) dürfen zur Auswahl nicht verwendet werden.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016