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Gehörschutz für Personen mit Hörminderung |
Bei Personen mit Hörminderung werden die Erkennung von Sprache und das
Sprachverstehen bei Benutzung von Gehörschutz erheblich erschwert. Der Effekt
wird noch verstärkt, wenn die Kommunikation in schwankendem oder impulshaltigem
Lärm stattfindet.
Die Sprachverständlichkeit sinkt mit steigender Schalldämmung des Gehörschützers
und mit steigender Hörminderung des Benutzers ab.
Es wurde ermittelt, dass lärmexponierte Personen mit Hörminderung wegen
notwendiger Kommunikation den Gehörschutz durchschnittlich ca. 2 Stunden
pro Arbeitsschicht nicht benutzen.
Die Kommunikation wird im Allgemeinen weniger erschwert, wenn der Gehörschutz eine flache Dämmkurve hat, d.h. er den Schall im Bereich der Sprachfrequenzen
annähernd gleich stark dämmt. Alternativ können auch Gehörschützer mit elektronischen
Zusatzfunktionen geeignet sein (s. Abschnitt 6). Für Hörgeräteträger besteht
die Möglichkeit, durch speziell für Lärmbereiche zugelassene Hörgeräte die Kommunikationsfähigkeit
zu erhalten (s. Abschnitt 10 und Präventionsleitlinie „Einsatz
von Hörgeräten in Lärmbereichen”).
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Abb.: Gehörschutz mit flacher Dämmkurve und mit ungleichförmigem Frequenzgang
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Personen mit Hörminderung", Dezember 2011 (Anhang Mai 2013)