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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Die Schalldämmung sollte möglichst so gewählt werden, dass der Restschallpegel am Ohr zwischen 70 und 80 dB(A) beträgt. Für Spitzenschalldruckpegel sollte der Wert von L' pC,peak = 135 dB möglichst weit unterschritten werden.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016