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PSA - Mobil

Gehörschutz für Personen mit Hörminderung

Gehörschutz

    6.3 Gehörschutz mit elektronischer Zusatzfunktion

Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung ermöglichen es, drahtlos oder über Kabelverbindungen Informationen direkt zum Ohr des Benutzers zu übertragen, d.h. ohne „Umweg” über die Außengeräusche. Dies ist vor allem für Personen mit Hörminderung hilfreich, für die eine Kommunikation im Störgeräusch oder mit viel Nachhall besonders erschwert bzw. unmöglich ist.

Es gibt Systeme, die Informationen nur in eine Richtung übertragen können und andere, die mit Zwei−Wege−Kommunikation den Dialog zwischen den Versicherten auch in Lärmbereichen ermöglichen. Geräte mit Zwei−Wege−Kommunikation sind mit eingebautem Funkgerät (Komplettgeräte) oder zum Anschluss an Mobiltelefone oder tragbare Funkgeräte erhältlich.

Gehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung geben in leisen Phasen das Außengeräusch über Lautsprecher verstärkt wider, so dass sich der Restschallpegel am Ohr erhöht und bis zu 12 dB über dem Außenpegel liegen kann. Damit kann in Situationen mit wechselnder Lärmbelastung für Personen mit Hörminderung, die noch kein Hörgerät benötigen, eine bessere Verständigung erreicht werden. Diese Produkte können bis zu einem maximalen Außenpegel eingesetzt werden (Kriteriumspegel), der der Benutzerinformation entnommen werden kann. Beim Kriteriumspegel wird am Ohr ein Restpegel von 85 dB(A) erreicht. Die Verstärkung ist allerdings nicht individuell auf den Hörverlust des Trägers einstellbar, so dass die Eignung im Einzelfall vor Ort getestet werden muss.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Personen mit Hörminderung", Dezember 2011 (Anhang Mai 2013)