PSA - Mobil |
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung |
Gehörschützer gehören der Zertifizierungskategorie II für persönliche Schutzausrüstung an. Der Hersteller muss sein Produkt bei einer notifizierten Stelle zur EG−Baumusterprüfung einreichen. Bei der Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Zusatzeinrichtungen geprüft (z.B. Kommunikationseinrichtungen). Die Erfüllung aller Anforderungen an den Gehörschutz wird durch die EG−Baumusterprüfbescheinigung bestätigt. Auf dieser Basis erklärt der Hersteller durch die Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit der PSA−Richtlinie 89⁄686⁄EWG.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), www.dguv.de/fb-psa
Allgemeine Präventionsleitlinie "Gehörschutz" Auswahl, Bereitstellung und Benutzung, Dezember 2009