PSA - Mobil |
DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Die Pflicht zur Bereitstellung von Gehörschutz gilt unabhängig von der Firmengröße (ArbSchG, PSA−Benutzungsverordnung und § 29 der DGUV Vorschrift 1).
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016