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DGUV SG Gehörschutz FAQ |
Für alle Bauformen gibt es Produkte mit niedriger und hoher Schalldämmung. Die Entscheidung sollte nach Lärmpegel, Frequenzverlauf der Schalldämmung, Verträglichkeit mit anderer PSA, Arbeitsumgebung und Tragekomfort getroffen werden.
Gehörschutzstöpsel mit der zurzeit höchsten Schalldämmung können bis 112 dB(A) verwendet werden (Herstellerhinweise beachten). Bei höheren Werten sind Kombinationen aus Stöpsel und Kapsel geeignet (bis 117 dB).
Bei Durchführung eines speziellen Benutzungstrainings ("qualifizierte Unterweisung") können diese Gehörschützer auch bei höheren Schallpegeln ausreichenden Schutz bieten. Hinweise dazu finden Sie im Anhang 6 der DGUV Regel 112−194 und im Abschnitt 10 der DGUV Information 212−024.
Zur Klärung wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder an die Sicherheitsfachkraft.
Zur Prüfung haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. |
Sie benötigen die Typenbezeichnung des Gehörschutzes und den Schallpegel am Arbeitsplatz. Unter Zuhilfenahme der Tabellen 2 und 3 im Anhang 2 der DGUV Regel 112−194 prüfen Sie mit der Liste im Anhang 3 der Regel die Eignung. Alternativ dazu finden Sie auf der Homepage des IFA ein Auswahlprogramm www.dguv.de/webcode/d4785 |
2. |
Sie können die Eignung auch rechnerisch überprüfen, indem Sie die Schalldämmung des Gehörschutzes unter Berücksichtigung der Praxisabschläge vom Expositionspegel am Arbeitsplatz subtrahieren (siehe DGUV Regel 112−194 oder DGUV Information 212−024). Das Ergebnis darf nicht über LEX,8h = 85 dB bzw. LpC,peak = 137 dB liegen. Da meist hoch− und mittelfrequente Geräusche auftreten, sollte der M−Wert zur Grobauswahl verwendet werden. |
Die Schalldämmung kann für Gehörschutzstöpsel 8−36 dB und für Kapselgehörschutz 17−35 dB betragen (ohne Berücksichtigung der Praxisabschläge).
Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
FAQ des Sachgebiets Gehörschutz, August 2016