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PL-Otoplastik - Anwendung

Gehörschutz

    9. Ohrabformung

Personen, die die Ohrabformung durchführen, müssen über die erforderliche Fachkunde für Ohrabformung verfügen. Handelt es sich bei diesen Personen nicht um ausgebildete Hörgeräteakustiker, sollte das Wissen dazu über eine spezielle Ausbildung vermittelt werden. Inhalte und Gegenstand der Ausbildung sind z.B.:

1.

Medizinische Grundlagen und Funktion des Ohres (Anatomie und Physiologie des gesunden und kranken Ohres)

2.

Gesetzliche Grundlagen zum Gehörschutz (Europäische Richtlinien und Normen; nationale Vorschriften und Regeln)

3.

Audiometrische Grundlagen (mit Durchführung einer Otoskopie) (Beurteilung des äußeren Ohres mit Ohrmuschel, Gehörgang und Trommelfell, Durchführung einer Otoskopie entsprechend den Hygienevorschriften)

4.

Theorie und Praxis zur Abformung des äußeren Ohres (Abformverfahren und −materialien, Abformung unter Beachtung der besonderen Maßnahmen zum Schutz des Ohres, Funktionsabformungen des äußeren Ohres)

5.

Arten, Materialien und Herstellung von individuellem Gehörschutz (Arten und Funktionsweise von individuellem Gehörschutz, Anforderungen an die verwendeten Materialien, Herstellungsprozess für individuellen Gehörschutz nach Abformung)

6.

Überprüfung der Dichtheit von Otoplastiken – Funktionsprüfung (Prüfmethoden bei der Auslieferung und wiederkehrende Prüfungen)

1.

Inspektion des Gehörganges (Otoskopie)

2.

Einführen der Tamponage zum Schutz des Trommelfells

3.

Einspritzen des Abformmaterials

4.

Herstellung der Otoplastik

5.

Druckprüfung auf Dichtigkeit (funktionale Anpassung, Leckageprüfung)

6.

Benutzung der eingesetzten Otoplastik




Quelle: Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutz−Otoplastiken", September 2010