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Gehörschutz für Musiker

Gehörschutz

    8. Technische und organisatorische Maßnahmen

Entsprechend dem in Europa üblichen Vorgehen sind persönliche Schutzmaßnahmen nachrangig hinter technischen und organisatorischen Maßnahmen durchzuführen.
Technische Maßnahmen wie Optimierung der Raumakustik, Verwendung von Schallschutzschirmen oder Änderungen der Sitzordnung sind in vielen Orchestern und Spielstätten möglich und erfolgversprechend. Auch sollte durch Einsatzplanung und Repertoire−Gestaltung die Exposition möglichst reduziert werden. Mithilfe solcher Maßnahmen lässt sich die Anwendung persönlichen Gehörschutzes auf das notwendige Minimum beschränken und so für viele Musiker überhaupt erst ermöglichen.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Musiker", September 2013