PSA - Mobil |
DGUV Info 212-024 |
Lärm am Arbeitsplatz stellt eines der Hauptprobleme des Arbeits− und Gesundheitsschutzes dar. Er kann das Gehör schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Als Folge kann eine Lärmschwerhörigkeit entstehen.
• |
Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. |
• |
Sie entwickelt sich schleichend und von den Betroffenen anfangs unbemerkt. |
• |
Die Krankheit verschlimmert sich, solange der Lärm auf das Ohr einwirkt. |
Durch die entstandene Lärmschwerhörigkeit kann man während der Arbeit nicht mehr
• |
Maschinengeräusche richtig deuten, |
• |
sich mit dem Kollegen verständigen, |
• |
Warnsignale, z. B. von Gabelstaplern, wahrnehmen |
und im privaten Bereich
• |
sich an Gesprächen in lauter Umgebung beteiligen, |
• |
Musik genießen, |
• |
Umgebungsgeräusche, z. B. Kinderstimmen, Vogelgezwitscher, wahrnehmen, |
• |
Signale im Straßenverkehr, z. B. Hupen, rechtzeitig hören. |
Folgen sind Probleme am Arbeitsplatz, soziale Vereinsamung und zusätzliche Gefährdung im Straßenverkehr.
Neben der Schwerhörigkeit kann Lärm auch andere Wirkungen haben, z. B.
• |
Stress, |
• |
Ärger, |
• |
Nervosität, |
• |
erhöhte Unfallgefahr, |
• |
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, |
• |
erschwerte Sprachverständigung, |
• |
Erhöhung der Fehlerhäufigkeit. |
Lärm muss deshalb unabhängig von der Lautstärke bekämpft werden!
Dabei steht technische Lärmminderung an erster Stelle. Lässt sich der gehörschädigende Lärm so nicht ausreichend verringern, muss Gehörschutz verwendet werden.
Quelle:
Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011