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DGUV Info 212-024 |
Lärm am Arbeitsplatz stellt eines der Hauptprobleme des Arbeits− und Gesundheitsschutzes dar. Er kann das Gehör schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Als Folge kann eine Lärmschwerhörigkeit entstehen.
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Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. |
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Sie entwickelt sich schleichend und von den Betroffenen anfangs unbemerkt. |
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Die Krankheit verschlimmert sich, solange der Lärm auf das Ohr einwirkt. |
Durch die entstandene Lärmschwerhörigkeit kann man während der Arbeit nicht mehr
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Maschinengeräusche richtig deuten, |
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sich mit dem Kollegen verständigen, |
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Warnsignale, z. B. von Gabelstaplern, wahrnehmen |
und im privaten Bereich
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sich an Gesprächen in lauter Umgebung beteiligen, |
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Musik genießen, |
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Umgebungsgeräusche, z. B. Kinderstimmen, Vogelgezwitscher, wahrnehmen, |
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Signale im Straßenverkehr, z. B. Hupen, rechtzeitig hören. |
Folgen sind Probleme am Arbeitsplatz, soziale Vereinsamung und zusätzliche Gefährdung im Straßenverkehr.
Neben der Schwerhörigkeit kann Lärm auch andere Wirkungen haben, z. B.
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Stress, |
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Ärger, |
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Nervosität, |
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Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, |
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erschwerte Sprachverständigung, |
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Erhöhung der Fehlerhäufigkeit. |
Lärm muss deshalb unabhängig von der Lautstärke bekämpft werden!
Dabei steht technische Lärmminderung an erster Stelle. Lässt sich der gehörschädigende Lärm so nicht ausreichend verringern, muss Gehörschutz verwendet werden.
Quelle:Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011