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Gehörschutz für Musiker

Gehörschutz

    1. Ziel der Präventionsleitlinie

Ziel der Präventionsleitlinie ist die Verhinderung von Hörschäden bei Musikern durch Senkung der Schallpegel am Ohr auf Werte von L' EX,8h = 85 dB(A) durch geeignete Auswahl und Benutzung von Gehörschutz. Die Präventionsleitlinie setzt voraus, dass zuvor alle denkbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen der Expositionsminderung ausgeschöpft wurden. Sie formuliert insbesondere Gewöhnungsstrategien, um der schwierigen akustischen Situation für Musiker gerecht zu werden. Sie beschreibt Übergangslösungen bis zur Gewöhnung an die Gehörschutzbenutzung. Nach einer Übergangsphase soll die konsequente Benutzung von persönlichem Gehörschutz in Kombination mit anderen schallreduzierenden Maßnahmen die Einhaltung des maximal zulässigen Expositionswertes nach Lärm− und Vibrations−Arbeitsschutzverordnung LärmVibrationsArbSchV)">www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv/:(LärmVibrationsArbSchV) (1) sicherstellen und die hier beschriebenen Übergangsregelungen ablösen.
Für die Eingewöhnungsphase werden Lösungen als „Ersatzweise Sicherheitsmaßnahmen” beschrieben. Deshalb ist es sinnvoll, für diesen Zeitraum die arbeitsmedizinische Überwachung zu intensivieren und verkürzte Untersuchungsfristen einzuführen.
Dem Musiker obliegt dabei eine hohe Eigenverantwortung. Er sollte sich bemühen, die Eingewöhnungsphase so kurz wie möglich zu halten und die Maßnahmen zur Einführung von Gehörschutz zu unterstützen.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Musiker", September 2013