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Gehörschutz für Musiker

Gehörschutz

    d) Zeitweilige Benutzung von Gehörschutz

Es ist möglich, dass Musiker während Phasen, in denen die individuelle Exposition gering ist (z.B. leise Passagen), auf Gehörschutz verzichten, da diese zur individuellen Belastung keinen wesentlichen Beitrag leisten.
Wenn zur Gefährdungsbeurteilung der Wochen−Lärmexpositionspegel herangezogen wird, kann eine Einhaltung des maximal zulässigen Expositionswertes durch gezielte zeitanteilige Gehörschutzbenutzung z.B. in lauten Proben, erreicht werden.




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, 10117 Berlin www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Gehörschutz für Musiker", September 2013