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DGUV Info 212-024

Gehörschutz

    8.1 Benötigte Angaben zum Lärm

Lärmexpositionspegel, falls erforderlich auch Spitzenschalldruckpegel

Geräuschklasse (HM oder L, siehe nachstehend).

Der Lärmexpositionspegel LEX,8h ist ein Maß für die mittlere Lärmbelastung über die Arbeitsschicht und wird in dB(A) angegeben. Der Spitzenschalldruckpegel ist ein Maß für den lautesten Lärmpegel am Arbeitsplatz und wird in dB(Cpeak) gemessen. Der Lärmexpositionspegel und der Spitzenschalldruckpegel sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu ermitteln.

Etwa 85% aller Geräusche am Arbeitsplatz sind mittel− bis hochfrequent (Geräuschklasse HM), etwa 15% aller Geräusche sind im tieffrequenten Bereich angesiedelt (Geräuschklasse L).

Beispiele zur Geräuschklasse HM:

Druckluftdüsen, Kreissägen, Schleifmaschinen, Spritzgießmaschinen, Zentrifugen.

Beispiele zur Geräuschklasse L:

Bagger, Feuerungen, Kollergänge, Kolbenkompressoren.

Die Zuordnung zu einer der beiden Geräuschklassen kann nach dem subjektiven Klangeindruck (siehe Beispiele) oder nach Bestimmung der Schallpegeldifferenz LC − LA erfolgen.

LC − LA ≤ 5 dB

Geräuschklasse HM

LC − LA > 5 dB

Geräuschklasse L


Dabei ist:

Lc der Schalldruckpegel, gemessen mit der Frequenzbewertung C

LA der Schalldruckpegel, gemessen mit der Frequenzbewertung A

Der Schalldruckpegel kann der Tages−Lärmexpositionspegel oder der mit der Tätigkeit verbundene äquivalente Dauerschalldruckpegel sein. Wenn die Geräuschklassen im Laufe einer Arbeitsschicht wechseln, sollte der Tages−Lärmexpositionspegel zur Beurteilung verwendet werden.

Siehe Anhang 2 der Regel „Benutzung von Gehörschutz” (BGR⁄GUV−R 194).




Quelle: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
DGUV Information 212−024 Information Gehörschutz, März 2011