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PL-Einsatz von Kapselgehörschutz |
Alle verwendeten Kapselgehörschützer müssen die Mindestschalldämmwerte der DIN EN 352−1 bzw. −3 erfüllen.
Tabelle 1 − Mindestschalldämmung
Frequenz in Hz |
125 |
250 |
500 |
1000 |
2000 |
4000 |
8000 |
(Mf − sf) in dB |
>5 |
8 |
10 |
12 |
12 |
12 |
12 |
Dies wird bei der Baumusterprüfung vor der Handelszulassung geprüft und vom Hersteller durch Konformitätserklärung und CE−Zeichen bestätigt. Verwendet man gekennzeichnete Produkte, kann man davon ausgehen, dass mindestens diese Schalldämmung erreicht wird. Bei der Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Zusatzeinrichtungen geprüft (insbesondere elektronische Funktionen, z.B. Kommunikationseinrichtungen).
Durch geeignete Auswahl von Gehörschutz muss sichergestellt werden, dass unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) nicht überschreitet. Geeignete Auswahlmethoden werden in der Präventionsleitlinie „Gehörschutzauswahl nach der Schalldämmung” beschrieben.
Bei der Auswahl von Gehörschutz müssen zusätzlich die PSA−Benutzungsverordnung und die DIN EN 458 bzw. die BGR 194 berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Schalldämmung nicht nur die maximal zulässigen Expositionswerte der LärmVibrationsArbSchV einhalten muss, sondern auch andere Kriterien zu berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich eine höhere Schalldämmung. Allerdings soll gleichzeitig eine zu hohe Schalldämmung vermieden werden, die zu Überprotektion führen kann. Die folgende Tabelle listet die verschiedenen am Ohr wirksamen Restschallpegel unter dem Gehörschutz auf.
Tabelle 2: Schema zur Berurteilung der Schutzwirkung
Am Ohr wirksamer Restschallpegel in dB(A) |
Am Ohr wirksamer Restspitzenschallpegel in dB(Cpeak) | |
>85 |
>137 |
nicht zulässig |
>80 |
>135 |
nicht empfehlenswert |
≤80 |
≤135 |
empfehlenswert |
<70 |
− |
(Verständigung und Isolationsgefühl prüfen) |
Bei der Auswahl ist die gegenüber den Laborwerten verringerte Schalldämmung in der Praxis zu berücksichtigen (siehe Präventionsleitlinie „Schalldämmung von Gehörschutz in der Praxis”).
Quelle:
Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Kapselgehörschutz", Dezember 2009