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PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen

Gehörschutz

    9. Kombination von Gehörschutz und Hörgeräten ohne Baumusterprüfbescheinigung

Müssen Hörgeräte ohne Zulassung als Gehörschutz in Lärmbereichen befristet verwendet werden, kann im Einzelfall eine Kombination mit Kapselgehörschutz geprüft werden. Dabei ist u.a. zu bedenken:

dass es zu Rückkopplungseffekten kommen kann,

dass der Schall, der auf das Hörgerät trifft, durch die Tiefpasscharakteristik des Kapselgehörschutzes spektral verändert wird,

dass Feuchtigkeitsentstehung unter der Kapsel zu Funktionsstörungen führen kann,

dass bei hohen Hörgeräteverstärkungen keine Spracherkennung mehr möglich ist und insbesondere

dass unkontrolliert laute Pegel am Ohr auftreten können.




Quelle: Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011