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PL-Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen |
Müssen Hörgeräte ohne Zulassung als Gehörschutz in Lärmbereichen befristet verwendet werden, kann im Einzelfall eine Kombination mit Kapselgehörschutz geprüft werden. Dabei ist u.a. zu bedenken:
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dass es zu Rückkopplungseffekten kommen kann, |
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dass der Schall, der auf das Hörgerät trifft, durch die Tiefpasscharakteristik des Kapselgehörschutzes spektral verändert wird, |
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dass Feuchtigkeitsentstehung unter der Kapsel zu Funktionsstörungen führen kann, |
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dass bei hohen Hörgeräteverstärkungen keine Spracherkennung mehr möglich ist und insbesondere |
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dass unkontrolliert laute Pegel am Ohr auftreten können. |
Quelle:
Fachbereich Persönliche
Schutzausrüstungen der DGUV
www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen", Dezember 2011