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PL-Einsatz von Kapselgehörschutz |
Es dürfen nur geprüfte Kapsel−Stöpsel−Kombinationen verwendet werden, da nur für diese Kombinationen Schalldämmwerte aus der Baumusterprüfung bekannt sind, die einen Vergleich mit den maximal zulässigen Expositionswerten zulassen.
Bei der Auswahl ist zu beachten, dass sich die Einzelschalldämmungen nicht einfach addieren, sondern die Schalldämmung in jedem Frequenzbereich nahe an der höheren Schalldämmung liegt.
Quelle:
Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Kapselgehörschutz", Dezember 2009