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PL-Einsatz von Kapselgehörschutz |
Allgemein sollten Kapselgehörschützer eingesetzt werden, wenn
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wegen wiederholter kurzzeitiger Lärmexposition ein häufiges Auf− und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist, |
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Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge nicht vertragen werden, |
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eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen oder sonstigen lokalen Unverträglichkeit besteht. |
Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung (elektroakustischer Aus−rüstung) sind zu empfehlen, wenn
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impulshaltige Arbeitsgeräusche vorliegen, |
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intermittierender Lärm am Arbeitsplatz vorherrscht, |
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eine gute Erkennung von Sprache erforderlich ist, |
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die Erkennung von Sprache bei der Benutzung passiver Kapselgehörschützer auf Grund einer bestehenden Hörminderung erschwert ist. |
Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation sind für tieffrequente Geräusche mit hohen Schallpegeln geeignet.
Kapselgehörschützer mit eingebautem Radio sind insbesondere für Arbeitsplätze mit monotoner Tätigkeit in Lärmbereichen geeignet. Durch ihren Einsatz kann hier die Motivation der Versicherten positiv beeinflusst werden. Bei der Auswahl eines solchen Gehörschützers muss die zusätzliche Geräuschquelle durch das Radio berücksichtigt werden. Deshalb muss der am Ohr wirksame Schalldruckpegel des Geräusches am Arbeitsplatz beim Tragen des Gehörschützers unter 82 dB(A) liegen.
Quelle:
Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Kapselgehörschutz", Dezember 2009